Ergänzende Bestimmungen der AGB für Kreativleistungen
Fassung vom 01.08.2006, in Kraft gesetzt am Tage gleichen Datums.
§ 1 Begriffdefinitionen
(1)
Sämtliche Formen kreativer Arbeit, insbesondere Fotografien, Bilder, Grafiken und Texte, werden im Folgenden als Eigendokumente bezeichnet.
(2)
Kreative Arbeiten von Dritten, insbesondere Fotografien, Bilder, Grafiken und Texte, dessen Urheberrechte nicht von der PRÄZITEC erworben wurden,
werden im Folgenden als Fremddokumente bezeichnet.
§ 2 Urheberrechte
(1)
Die PRÄZITEC versichert nicht, dass sie für sämtliche veröffentlichten Dokumente ohne speziellen Hinweis auf den Urheber im Besitz der Urheberrechte
ist.
(2)
Fremddokumente für welche die PRÄZITEC Nutzungsrechte erworben hat, werden seitens der PRÄZITEC auf Wunsch des Urhebers unter Hinweis auf
den Urheber verwendet. Sofern die Form des Hinweises auf den Urheber nicht der Entscheidung der PRÄZITEC überlassen wird, bestimmt der Urheber
bei Überlassung der Nutzungsrechte die Form des Hinweises auf den Urheber.
(3)
Für Eigendokumente, welche von der PRÄZITEC veräußert werden, behält sich die PRÄZITEC die Urheberrechte vor. Für die vertragliche Übertragung
von Urheberrechten auf einen Dritten bedarf es der Schriftform.
§ 3 Nutzungsrechte
(1)
Die PRÄZITEC versichert, dass sie für sämtliche veröffentlichten und/oder zum Handel angebotenen Dokumente Inhaber der Nutzungsrechte im
entsprechendem Umfang ist.
Bei Veräußerung von Dokumenten behält sich die PRÄZITEC grundsätzlich den vollen Umfang der Nutzungsrechte vor, welche sie auch vor der
Veräußerung der Dokumente besitzt. Veräußerungen von Dokumenten, bei denen vertraglich die Nutzungsrechte der PRÄZITEC an den Dokumenten
eingeschränkt werden sollen, bedürfen der gesonderten Schriftform.
Sofern ein Dritter Nutzungsrechte an Dokumenten durch die PRÄZITEC erwirbt, hat er sich an den definierten Umfang der Nutzungsrechte zu halten. Ohne
vertragliche Vereinbarung in Schriftform gilt als definierter Umfang der Nutzungsrechte ausschließlich der private Gebrauch ohne das Recht zur
Vervielfältigung, ohne das Recht zur Veräußerung an Dritte und ohne das Recht zur Veröffentlichung.
(2)
Fremddokumente, die der PRÄZITEC ohne Definition der Nutzungsrechte angeboten werden und durch Annahme des Angebots seitens der PRÄZITEC
erworben werden, beinhalten den vollen Umfang der Nutzungsrechte, zeitlich und räumlich unbegrenzt.
§ 4 Rechte von dargestellten oder bezeichneten Personen
(1)
Dokumente mit Darstellung oder Bezeichnungen von Personen, die der PRÄZITEC angeboten werden und durch Annahme des Angebots seitens der
PRÄZITEC erworben werden, beinhalten grundsätzlich sämtliche Rechte, welche dargestellte Personen aufgrund ihrer persönlichen Rechte besitzen.
§ 5 Bestimmungen für Dokumente, welche der Presse zur Verfügung gestellt werden
(1)
Dokumente, welche für die Presse im Internet bereitgestellt werden sind ausschließlich Eigendokumente und werden auf einer ausgewiesenen Presseseite
der Website veröffentlicht. Dokumente, die nicht ausdrücklich für die Presse bereitgestellt sind, unterliegen auch gegenüber der Presse dem vollen Schutz
durch Urheber und Nutzungsrechte.
(2)
Die Verwendung von Dokumenten für die Presse ist ausschließlich zu journalistischen Zwecken, in Publikationen für das öffentliche Interesse und in
Fachzeitschriften erlaubt.
(3)
Die Verwendung von Dokumenten ist der PRÄZITEC bekannt zu geben und ausschließlich unter Hinweis auf den Urheber (,,PRÄZITEC GmbH" oder
,,praezitec photo") gestattet. Der Hinweis auf den Urheber hat unmittelbar an der Stelle des veröffentlichten Dokuments zu erfolgen.
§ 6 Bestimmungen für Dokumente, welche ausschließlich mittels LoginDaten verfügbar sind
(1)
Dokumente mit nichtöffentlichen, persönlichen oder betriebsinternen Inhalten, sind mittels LoginDaten verfügbar und gegen Veröffentlichung geschützt.
(2)
Die LoginDaten werden den Zugangsberechtigten von der PRÄZITEC mitgeteilt und unterliegen der Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten.
§ 7 Preise und Schadenersatzforderung bei Verstoß gegen die Bestimmungen der AGB und EBdAGB
(1)
Sofern keine abweichenden Preise schriftlich vereinbart wurden, gelten die in der veröffentlichten Preisliste benannten Preise für die Dokumente
entsprechend der bestellten Anzahl und dem bestellten Format, zuzüglich der dem Lieferumfang entsprechenden Versandkosten und der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich in den veröffentlichen Preisen enthalten sind. Das Entgelt ist, sofern kein abweichendes Angebot von der
PRÄZITEC veröffentlicht ist, im Voraus nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
(2)
Sofern ein Verstoß gegen die AGB und EbdAGB der PRÄZITEC festgestellt wird, welcher auf einem unberechtigten Erwerb oder einer unberechtigten
Nutzung von Dokumenten beruht, werden pro unberechtigt erworbenem oder unberechtigt genutztem Dokument Schadenersatz in Höhe von mindestens
EUR 5.000,00 gefordert. Die PRÄZITEC behält sich bei Verstößen gegen Urheber und Nutzungsrechten außerdem weitere rechtliche Schritte vor.
§ 8 Beschränkung des Fernabsatzgesetzes
(1)
Das Fernabsatzgesetz gilt nicht für den Erwerb von Dokumenten wie Fotografien, Bilder, Grafiken und Texten, welche kreative und/oder künstlerischen
Inhalt besitzen oder aufgrund der Bestellung des Kunden angefertigt oder Vervielfältigt wurden.
§ 9 Freistellung der PRÄZITEC
(1)
Der Kunde verpflichtet sich, die PRÄZITEC von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, welche auf rechtswidrige Handlungen des Kunden. Dies gilt
insbesondere für Urheber, Nutzungs und Datenschutzrechtsverletzungen.
(2)
Der Anbieter von Dokumenten verpflichtet sich, die PRÄZITEC von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, welche auf rechtswidrige Handlungen
des Anbieters oder inhaltliche Fehler der vom Anbieter der PRÄZITEC zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber,
Nutzungs und Datenschutzrechtsverletzungen.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
(1)
Die PRÄZITEC haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Mangel einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden
nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei aus vorgenannten Gründen entstandenen
Vermögensschäden haftet die PRÄZITEC maximal in Höhe von EUR 500,00.
(2)
Bei minderer Fahrlässigkeit haftet die PRÄZITEC nur, wenn durch die PRÄZITEC eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In vorgenanntem Fall
haftet die PRÄZITEC lediglich anteilig in Höhe der von Kunden bestellten und bezahlten Leistung, welche durch eine in der Verantwortung der PRÄZITEC
zu sehenden Vertragspflichtverletzung nicht erbracht wurde.
(3)
Eine Haftung der PRÄZITEC für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder Schäden aus entgangenem Gewinn, ist
ausgeschlossen.
(4)
Soweit die Haftung der PRÄZITEC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern,
Vertretern und Dritten als Erfüllungsgehilfen der PRÄZITEC.