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Ergänzende Bestimmungen der AGB für Webhosting, Serverhosting und Serverhousing
Fassung vom 01.09.2005, in Kraft gesetzt am Tage gleichen Datums.
§ 1 Begriffsdefinitionen
(1)
Sämtliche Informationen in digitaler Form, einschließlich komplexeren Zusammenschlüssen solcher Informationen zu Dateien,
Datenbanken, Softwareprogrammen und anderen Formen von speicherfähigen Informationen werden im Folgenden
zusammenfassend als Daten bezeichnet.
(2)
Geräte und Medien, welche zur Speicherung von Daten benutzt werden können, werden im Folgenden als Speichergeräte und
Speichermedien bezeichnet.
(3)
Physikalische oder virtuelle Computer welche für den Betrieb und die Intergation im Internet konzipiert sind und über
angeschlossene Speichergeräte verfügen, welche für den externen Zugriff von räumlich getrennten Einrichtungen über das
Internet konzipiert sind, werden im Folgenden als Server bezeichnet.
(4)
Server, welche den Kunden oder Dritten Zugriffsrechte auf das Betriebssystem, auf Dateien, welche das Betriebsystem
unmittelbar beeinflussen können, oder dem Kunden oder Dritten die Veränderung von Zugriffsrechten durch den Vertragsinhalt
mit der P-T ermöglichen, werden als Root-Server bezeichnet.
(5)
Server, welche den Kunden und/oder Dritten Zugriffsrechte auf das Betriebssystem, auf Dateien, welche das Betriebsystem
unmittelbar beeinflussen können, oder dem Kunden oder Dritten die Veränderung von Zugriffsrechten durch den Vertragsinhalt
mit der P-T verweigern, werden als Managed-Server bezeichnet.
(6)
Server, welche speziell auf den Bedarf des Kunden abgestimmt sind und für einen vertraglich definierten Zweck eingerichtet
werden, werden als Dedicated-Server bezeichnet.
(7)
Die Bereitstellung von Speicherplatz, welcher über einen Server und dessen Dienste erreichbar ist, wird als Webhosting
bezeichnet.
(8)
Die Bereitstellung eines Servers, welcher mittels eingerichteter Dienste über das Internet erreichbar ist, wird im Folgenden als
Serverhosting bezeichnet.
(9)
Die Unterbringung und Vernetzung eines Kunden-Servers in einem Rechenzentrum, wird im Folgenden als Housing bezeichnet,
wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sämtliche Housing-Angebote der P-T ausschließlich die Nutzung von
Rechenzentren Dritter beinhalten. Der Kunde ist darüber informiert, dass die P-T kein eigenes Rechenzentrum unterhält oder
betreibt.
(10)
Es gilt als bekannt, dass die P-T keine Domain, insbesondere keine Top-Level-Domain, im Folgenden als TLD bezeichnet, oder
eine zugehörige Sub-Level-Domain, im Folgenden als SLD bezeichnet, bereitstellt oder verwaltet, sondern ausschließlich als
Vermittler zwischen dem Domain-Besteller als Kunden der P-T und einem Dritten auftritt.
Im Folgenden wird sowohl für TLDs und für die zugehörigen SLDs zusammenfassend der Begriff Domain verwendet, es sei
denn, dass die Unterscheidung zwischen TLD und SLD bedeutsam ist.
§ 2 Allgemeine Leistungspflicht / Leistungsinhalte
(1)
P-T gewährleistet eine Erreichbarkeit der für Webhosting verwendeten Server von 99% im Jahresmittel. Von vorgenannter
Erreichbarkeitszusage sind Zeiten ausgenommen, in denen Server wegen routinemäßiger Wartungen, sicherheitsrelevanter
Updates oder aufgrund von Ursachen, die nicht im Einflussbereich der P-T liegen, unerreichbar sind.
(2)
P-T gewährleistet eine Erreichbarkeit der für Serverhosting verwendeten Server von 99% im Jahresmittel, sofern der Zugriff auf
das Betriebsystem und dessen Pflege und Wartung ausschließlich der P-T möglich ist. Von vorgenannter Erreichbarkeitszusage
sind Zeiten ausgenommen, in denen Server wegen routinemäßiger Wartungen, sicherheitsrelevanter Updates oder aufgrund
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von Ursachen, die nicht im Einflussbereich der P-T liegen, unerreichbar sind.
Die Erreichbarkeitszusage erlischt mit sofortiger Wirkung, sobald Kunden oder Dritte, die nicht ausdrücklich im Auftrage der P-T
handeln, die theoretische Möglichkeit zur Beeinflussung des Betriebsystems oder der Dienste für die Steuerung des
Internetzugangs erlangen.
(3)
Eine Gewährleistung für die Funktion und Erreichbarkeit von Root-Servern und Dedicated-Servern, welche abweichend von
Ihrem vertraglich definierten Zweck verwendet werden, wird seitens der P-T grundsätzlich ausgeschlossen.
(4)
P-T kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten
Daten dies erfordern.
(5)
Der P-T bleibt vorbehalten, die IP-Adresse von Servern zu ändern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zuweisung einer
dauerhaften IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit.
(6)
Die von Kunden genutzten Leistungen der P-T ergeben sich aufgrund der Ermittlung von Nutzungs- und Leistungsdaten mit
Hilfe anerkannter Software und Dienste. Vorgenanntes gilt auch für die Überwachung und Dokumentation von vertraglich
zugesicherter Nutzungs- und Leistungsinhalte in Form von Guthaben, Freieinheiten und/oder Inklusiv-Volumen.
Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden
Datentransfers, einschließlich solcher, welche durch Kundenauftrag begründet von der P-T im Interesse des Kunden
durchgeführt werden. Datentransfers, welche im Rahmen technischer Notwendigkeit, welche der Kunde nicht zu vertreten hat,
seitens der P-T im Interesse des Kunden durchgeführt werden, oder auch solchen, welche allein im Interesse der P-T ohne
Kundenauftrag durchgeführt werden, sind von der vorgenannten Berchnungsgrundlage ausgenommen.
Die genutzte Kapazität an Speicherplatz ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung
Datenspeicherungen auf Speichergeräten oder Speichermedien, welche durch die P-T betrieben werden oder sich im Besitz der
P-T befinden, einschließlich solcher, welche durch Kundenauftrag begründet von der P-T im Interesse des Kunden mehrfach
erfolgen. Datenspeicherungen, welche im Rahmen technischer Notwendigkeit, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, seitens
der P-T im Interesse des Kunden durchgeführt, oder auch solche, welche allein im Interesse der P-T ohne Kundenauftrag
durchgeführt werden, sind von der vorgenannten Berchnungsgrundlage ausgenommen.
§ 3 Tarifauswahl und Auftragerteilung
(1)
Die P-T bietet verschiedene feststehende Standard-Leistungstarife für die Nutzung von Domains, Webhosting, Serverhosting
und Serverhousing an. Die Leistungsinhalte von feststehenden Standard-Leistungstarifen entsprechen der Beschreibung in der
Produkt- und Preisliste, wobei nicht ausdrücklich beschriebende Leistungen nicht Inhalt der Standard-Leistungstarife sind.
Vorgenanntes gilt auch für Sonder-, Angebots- und Aktionsleistungstarife, wobei diese an weitere Bestimmungen und/oder
Bedingungen geknüpft sind, welche ebenfalls in der Produkt- und Preisliste definiert sind.
Spezielle Tarife, welche sich aus Anfragen eines Interessenten ergeben oder als Vorschlag zur Deckung eines Individualbedarfs
des Interessenten zu verstehen sind, definieren ihren Leistungsumfang innerhalb eines schriftlichen Angebots der P-T und sind
innerhalb der Angebotsbindefrist beauftragsfähig.
(2)
Für die Nutzung von Domains, Webhosting, Serverhosting und Serverhousing ist durch den Interessenten ein konkreter und
eindeutig definierter Standard-, Sonder-, Angebots- oder Aktionsleistungstarif der P-T auszuwählen und zu bestellen, wobei
diese Auswahl und Bestellung dann zu einem Vertrags- oder Geschäftsverhältnis führt, wenn die P-T die Bestellung als Auftrag
bestätigt oder mit Leistungen im Sinne der Bestellung, bzw. Auftragserteilung beginnt.
Bei Vorliegen eines sich innerhalb der Angebotsbindefrist befindlichen schriftlichen Angebotes über einen speziellen Tarif, kann
durch den Interessenten dieser spezielle Tarif der P-T ausgewählt und bestellt werden, wobei diese Bestellung nach Eingang
bei der P-T und anschließend erfolgender Auftragsbestätigung durch die P-T zu einem Vertrags- oder Geschäftsverhältnis führt.
Bei Vorliegen eines sich nicht innerhalb der Angebotsbindefrist befindlichen schriftlichen Angebotes über einen speziellen Tarif,
kann durch den Interessenten dieser spezielle Tarif der P-T ausgewählt und bestellt werden, wobei diese Bestellung dann zu
einem Vertrags- oder Geschäftsverhältnis führt, wenn die P-T die Bestellung als Auftrag bestätigt oder mit Leistungen im Sinne
der Bestellung/Auftragserteilung beginnt.
(3)
Bestellungen dürfen die Kombination verschiedener Aktions- oder Sonderangebote ist nicht enthalten, es sei denn, dass die P-T
hinsichtlich einer solchen Anfrage ein schriftliches Angebot erstellt hat und die daraufberuhende Bestellung innerhalb der
Angebotsbindefrist erfolgt.
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§ 4 Wechsel von Tarifen
(1)
Der Wechsel von einem Leistungstarif in einen hinsichtlich des Leistungsumfangs höherwertigen Leistungstarif ist jederzeit
möglich und beinhaltet einen neuen Vertragsabschluss in Verbindung mit der fristlosen Kündigung des vorherigen
Leistungstarifes. In vorgenanntem Fall werden keine Bearbeitungskosten berechnet, jedoch ist der Preis des gekündigten
geringerwertigen Tarifes bis zum Ende des jeweils angefangenen Abrechnungszeitraumes vollständig zu begleichen.
(2)
Der Wechsel von einem Leistungstarif in einen hinsichtlich des Leistungsumfangs geringerwertigen Leistungstarif ist jederzeit
möglich und beinhaltet einen neuen Vertragsabschluss in Verbindung mit der fristlosen Kündigung des vorherigen
Leistungstarifes. In vorgenanntem Fall werden Bearbeitungskosten gemäß der aktuellen Produkt- und Preisliste berechnet,
zusätzlich ist der Preis des gekündigten höherwertigen Tarifes bis zum Ende des jeweils angefangenen Abrechnungszeitraumes
vollständig zu begleichen.
(3)
Der Wechsel von einem Standard-Leistungstarif oder von einem speziellen Leistungstarif, welcher aufgrund eines schriftlichen
Angebots beauftragt wurde, in einen Sonder-, Angebots- oder Aktions-Leistungstarif ist nicht gestattet.
§ 5 Domains
(1)
Der Besteller einer Domain erkennt neben den AGB der P-T auch die Bedingungen für die Bereitstellung, Registrierung,
Vergabe, Verwaltung und Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten von der jeweiligen Organisation, welche zur Bereitstellung,
Registrierung, Vergabe, Verwaltung der Domain zuständig und berechtigt ist, vorbehaltlos an und ist verpflichtet, sich diese
Bedingungen vor einer Bestellung zugänglich und bekannt zu machen.
(2)
Die P-T hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragte
Domain überhaupt zugeteilt wird und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.
(3)
Der Kunde ist verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers (Registrant), des
administrativen Ansprechpartners (Admin-C) und des technischen Ansprechpartners (Tech-C) anzugeben. Unabhängig von den
einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift, sowie
Email-Adresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen der Personendaten diese Daten unverzüglich der P-T per
Post, Telefax oder Email mitzuteilen.
(4)
Der Kunde versichert gegenüber der P-T, dass die von ihm bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt und er sich
hinsichtlich Ansprüchen Dritter ausreichend und gewissenhaft informiert hat.
(5)
Der Kunde stellt mit der Bestellung einer Domain die P-T von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei, welche in Verbindung
mit einer unzulässigen oder mutmaßlich unzulässigen Nutzung der Domain verbunden sind.
(6)
Wird der Kunde seitens eines Dritten zur Auf- oder Abgabe einer Domain aufgefordert, weil diese angeblich Rechte Dritter
verletzt, hat der Kunde unverzüglich die P-T über diese Aufforderung zu unterrichten und die P-T zu ermächtigen, im Namen
des Kunden die Domain aufzugeben oder gegen die Aufforderung des Dritten Einspruch zu erheben. Die Ermächtigung, im
Namen des Kunden gegen Forderungen Dritter Einspruch zu erheben, gilt erst dann als erteilt, wenn der Kunde der P-T für
Anwalt- und Prozeßkosten eine Anzahlung in Höhe von mindestens fünftausend Euro geleistet hat.
(7)
Zwischen dem Kunden und der P-T entsteht mit der Bestellung einer Domain gleichzeitig ein Vertragsverhältnis unter
Verwendung eines Leistungstarifes der P-T, welcher eine Mindestlaufzeit hat, die der Bereitstellungsdauer der entsprechenden
Domain entspricht. Ohne ausdrückliche Bestellung eines anderen Leistungstarifes gilt der in seinem Leistungsumfang kleinste
aktuell angebotene Standard-Leistungstarif für Webhosting als vereinbart.
(8)
Sofern der Kunde für eine bestellte Domain einen bereits bestehenden Vertrag mit der P-T nutzen möchte, verlängert sich der
bestehende Vertrag automatisch um die Bereitstellungsdauer der bestellten Domain.
(9)
Der Kunde ist verpflichtet, die P-T über einen Verlust seiner Domain unverzüglich zu unterrichten. Beabsichtigt der Kunde den
Rückerwerb seiner Domainrechte von einem Dritten, so ist er verpflichtet, die P-T unverzüglich über die Aufnahme von
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Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten und Anfragen seitens der P-T über den Stand der Verhandlungen mit dem
Dritten zu beantworten.
Die P-T beantragt Domains, sofern diese nicht von der P-T zu eigenen Zwecken gewünscht werden, ausschließlich im Auftrage
eines Kunden, welcher für die Verwendung der Domain gleichzeitig einen Leistungstarif der P-T benutzt oder beauftragt.
(10)
Domains, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit und/oder Registrierung Leistungen von Servern der P-T in Anspruch nehmen,
dürfen nur in Verbindung mit einem Leistungstarif der P-T genutzt werden.
Die P-T ist berechtigt, Aktivitäten, für welche kein Leistungstarif der P-T vereinbart wurde, jederzeit zu unterbrechen und/oder
einzustellen.
(11)
Für den Transfer einer bereits bestehenden Domain von einem Provider zu der P-T ist seitens des Kunden vor der
Beauftragung des Transfers die Einwilligung des bisherigen Providers einzuholen und bei diesem die Freigabe der Domain zu
beantragen. Die Bearbeitung eines beauftragten Domain-Transfers, welcher mangels Einwilligung und Freigabe des vorherigen
Providers nicht durchgeführt werden konnte, ist grundsätzlich eine kostenpflichtige Leistung der P-T, selbst dann, wenn der
Transfer der Domain dem Kunden als kostenfreie Leistung zugesichert wurde.
§ 6 Backup / Datensicherung
(1)
Mit Abschluss eines Vertrages oder mit Vereinbarung eines Geschäftes mit der P-T, welches beinhaltet, dass der Vertrags- oder
Geschäftspartner der P-T Speicherplatz oder Speichermedien der P-T benutzen darf oder Datentransfers mittels von der P-T
betrieben Einrichtungen durchführen kann, berechtigt der Vertrags- und Geschäftspartner die P-T ausdrücklich dazu, über
sämtliche Aktivitäten der Datenspeicherung, der Datenlöschung, des Datenzugriffs oder des Datentransfers, sowie den von den
Daten selbst ausgehenden Aktivitäten Logfiles zu erstellen und diese für unbegrenzte Dauer aufzubewahren.
(2)
Mit Abschluss eines Vertrages oder mit Vereinbarung eines Geschäftes mit der P-T, welches beinhaltet, dass der Vertrags- oder
Geschäftspartner der P-T Speicherplatz oder Speichermedien der P-T benutzen darf, berechtigt der Vertrags- und
Geschäftspartner die P-T ausdrücklich dazu, Datensicherungen oder Backups durchzuführen und diese beliebig häufig zu
wiederholen und beliebig lange aufzubewahren. Vorgenannte Berechtigung schließt gleichzeitig die Berechtigung ein, dass
Kopien jeder Art von Kundendaten, welche auf Speicherplätzen oder Speichermedien der P-T abgelegt wurden, von der P-T
erstellen werden dürfen. Vorgenannte Maßnahmen dienen ausschließlich den Interessen der P-T oder sind ein unverbindlicher
Service vorsorglich möglicher Probleme bei Pflege und Wartungsmaßnahmen und begründen keinesfalls ein Recht des Kunden
auf Sicherung seiner Daten.
(3)
Der Vertrags- oder Geschäftspartner ist bei Abschluss eines Vertrages oder bei der Vereinbarung eines Geschäftes mit der P-T,
welches beinhaltet, dass der Vertrags- oder Geschäftspartner der P-T Speicherplatz oder Speichermedien der P-T benutzen
darf, dazu berechtigt, der P-T jede Form von Kopieerstellungen seiner Daten zu verwehren, sofern er dies ausdrücklich
schriftlich zusammen mit seiner Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages oder Vereinbarung eines Geschäftes mitteilt.
(4)
Ein Vertrags- oder Geschäftsverhältnis mit der P-T, welches beinhaltet, dass der Vertrags- oder Geschäftspartner Speicherplatz
oder Speichermedien der P-T benutzen darf und welches auf einem Standard-, Sonder-, Angebots- oder Aktionsleistungstarif für
Web- oder Serverhosting oder Serverhousing der P-T basiert, schließt grundsätzlich eine der P-T auferlegte Pflicht zur
Durchführung von Datensicherungen der Kundendaten aus, es sei denn, dass die P-T einen zusätzlichen
Datensicherungsvertrag mit dem Vertrags- oder Geschäftspartner abgeschlossen hat.
(5)
Sofern in Standard-, Sonder-, Angebots- oder Aktionsleistungstarifen der P-T die Durchführung eines Backups zugesichert
werden, handelt es sich dabei ausschließlich um Backups in einem Standard- oder Routineverfahren, welche vorsorglich
mangelnder Kenntnis der P-T über die Formen, Verknüpfungen, Nutzungsweisen oder Arten der kundenseitig gespeicherten
Daten die Wiederherstellungsfähigkeit der Kundendaten in Bezug auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit, insbesondere von
komplexeren Softwareprogrammen und Datenbanken, ausschließen und daher nicht als Datensicherung mit Zusicherung der
Wiederherstellungsfähigkeit von allen Dateneigenschaften und Datenfunktionen angesehen werden können.
(6)
Sofern die P-T seitens eines Interessenten oder Kunden für ein angestrebtes oder bestehendes Vertrags- oder
Geschäftsverhältnis, welches die Nutzung von Speicherplatz auf Speichergeräten oder Speichermedien der P-T vorsieht, mit
der wiederherstellungsfähigen Sicherung der Kundendaten beauftragt werden soll, so ist zwischen der P-T und dem
Interessenten oder Kunden vor Übernahme der Datensicherungspflicht durch die P-T ein dem Umfang der
Datensicherungspflicht entsprechender Vertrag abzuschließen.
Inhalt eines Datensicherungsvertrages ist per eindeutiger Definition grundsätzlich die Laufzeit des Datensicherungsvertrages mit
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genauer Definition des Beginn und des Endes der Datensicherungspflicht, die Wiederholungsfrequenz der Datensicherung
innerhalb der Laufzeit des Datensicherungsvertrages, die Uhrzeit(en) der Datensicherungsdurchführung, die genaue Angabe
der Datenart und Datenmenge, das Datensicherungsformat, bzw. die Art der Datensicherungsdurchführung, das
Speichermedium und die Bestimmungen, für welchen Zweck und gegen welche Widrigkeiten die Daten gesichert werden sollen.
Zu vorgenannten Definitionen und Bestimmungen über die Datensicherung können im Datensicherungsvertrag weitere
erforderlichen Definitionen und Bestimmungen hinzugefügt werden.
§ 7 Schutz von Zugangsdaten
(1)
Zugangsdaten, welche dem Kunden seitens der P-T zur Nutzung von Leistungen zur Verfügung gestellt werden, sind
ausschließlich personengebunden, nicht übertragbar und dürfen auch fahrlässig keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
Sofern die Zugangsdaten seitens des Kunden verändert werden können, ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten
unverzüglich zu verändern. Die Veränderung von Zugangsdaten, welche dem Kunden seitens der P-T zur Nutzung von
Leistungen zur Verfügung gestellt wurden, bewikt keine Aufhebung der Personengebundenheit, Unübertragbarkeit und
Sorgfaltspflicht hinsichtlich dem Schutz vor Zugänglichkeit Dritter.
(2)
Durch den Kunden gewählte Passwörter müssen mindestens achtstellig sein und aus einer Kombination von Groß- und
Kleinbuchstaben und Zahlen bestehen, ohne dass durch diese Kombination sich sinnvolle Worte ergeben. Bei Mißbrauch von
Leistungen der P-T, welcher auf Abweichung von vorgenannter Bestimmung über die Beschaffenheit von Passwörtern
zurückzuführen ist, liegt ein fahrlässiges Verhalten des Kunden vor.
(3)
Sobald der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass einem Dritten Zugangsdaten bekannt geworden sind, hat der Kunde
unverzüglich die P-T darüber zu informieren oder, sofern es ihm möglich ist, sofort die Zugangsdaten zu verändern.
(4)
Mitarbeiter der P-T sind nicht berechtigt, Zugangsdaten von Kunden zu erfragen. Der Kunde darf Zugangsdaten auch
Mitarbeitern der P-T nicht bekanntgeben.
§ 8 Verantwortlichkeit für Kundendaten und deren Veröffentlichungen
(1)
Die P-T distanziert sich grundsätzlich von Daten und Dateninhalten, welche von Kunden, Geschäfts- oder Vertragspartner auf
Speichermedien der P-T abgelegt werden. Vorgenanntes gilt auch für Daten und Dateninhalte, welche Dritte durch Einräumung
von entsprechenden Möglichkeiten seitens der Kunden, Geschäfts- oder Vertragspartner auf Speichermedien der P-T abgelegt
werden.
(2)
Die P-T verpflichtet den Kunden darauf zu achten, dass die auf Speichermedien der P-T abgelegten Kundendaten,
insbesondere deren Veröffentlichungen (zum Beispiel in Form einer Internet-Präsenz), nicht gegen gesetzliche Verbote, die
guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Vorgenanntes gilt
gleichermaßen für Eintragungen in Suchmaschinen. Der Kunde stellt die P-T von sämtlichen Forderungen und Ansprüchen
Dritter frei, welche in Zusammenhang mit Inhalten der Kundendaten oder seitens des Kunden erfolgten Eintragungen in
Suchmaschinen erhoben werden.
(3)
Der Kunde ist für sämtliche Kundendaten allein verantwortlich und haftbar. Der Kunde befreit die P-T von sämtlicher
Mitverantwortung oder Überwachungspflicht seiner Kundendaten, Dateninhalte und/oder deren Veröffentlichungen.
(4)
Der Kunde ist dazu verpflichtet die P-T unverzüglich zu informieren, wenn der Kunde bezüglich seiner Kundendaten und/oder
deren Veröffentlichungen seitens Dritter abgemahnt oder anderweitig wegen Verletzungen von Rechten Dritter beschuldigt
wurde. Der P-T bleibt in vorgenanntem Fall vorbehalten die Veröffentlichung der betroffenen Kundendaten zu unterbinden und
die vertraglich zugesicherten Leistungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise einzustellen.
(5)
Sofern der P-T Verletzungen von Rechten Dritter durch Kundendaten oder deren Veröffentlichungen bekannt werden, ist die P-T
dazu berechtigt, unverzüglich die dem verantwortlichen Kunden vertraglich zugesicherten Leistungen ganz oder teilweise
einzustellen.
(6)
Die P-T ist nach Bekanntwerden von mutmaßlichen Verletzungen Rechter Dritter durch Kundendaten oder deren
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Veröffentlichungen dazu berechtigt, die dem betroffenen Kunden vertraglich zugesicherte Leistungen ganz oder teilweise
solange einzustellen, bis der Kunde nachweist, dass keine Verletzungen von Rechten Dritter vorliegen oder die Ursachen,
welche zu Verletzungen von Rechten Dritter geführt haben, vollständig behoben wurden.
§ 9 Nutzung von Email-Funktionen
(1)
Dem Kunden ist ausdrücklich streng untersagt, automatisch generierte Massen-Mitteilungen (Spam) an Personen oder
Unternehmen zu versenden, zu denen er in keinem bereits bestehenden geschäftlichen oder persönlichen Verhältnis steht.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die an ihn gerichteten und auf einem Spreichemedium der P-T
zwischengespeicherten Nachrichten abzurufen und/oder zu löschen.
(3)
Der P-T bleibt vorbehalten, die an den Kunden gerichteten und auf einem Speichermedium der P-T zwischengespeicherten
Nachrichten nach Ablauf von 60 Tagen zu löschen.
(4)
Die P-T ist berechtigt, die Zwischenspeicherung von an den Kunden gerichtete Nachrichten zu verwehren und an den Absender
zurückzuschicken, sofern die für Nachrichten an den Kunden vertraglich vereinbarten Speicherkapazitäten ausgeschöpft sind.
§ 10 Verbotene Handlungen
(1)
Die P-T verbietet dem Kunden ausdrücklich die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen
a) zum Fälschen von IP-Adressen, Email oder Newsheadern.
b) zur Suche nach offenen Zugängen fremder Rechnersysteme.
c) zum unbefugten Eindringen in fremde Rechnersystem.
d) zur Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleisten von Datenströmen und Massen-Nachrichten.
e) zur Versendung von Werbung an Personen oder Unternehmen, zu denen kein bestehender Kontakt gepflegt wird.
f) zur Versendung von Werbung an Personen oder Unternehmen, ohne dass offensichtliches Interesse daran besteht.
g) zur Verbreitung von Viren.
(2)
Die P-T verbietet dem Kunden bezüglich ihm zur Verfügung gestellter Software und anderer Medien ausdrücklich
a) gegen das Urheberrecht des Herstellers, Autors oder Verlages zuwider zu handeln.
b) gegen die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu verstoßen.
§ 11 Urheber- und Lizenzvereinbarung
(1)
Der Kunde erhält ein auf die Vertragsdauer begrenztes Nutzungsrecht für Betriebsysteme, Software und/oder weiterer Medien,
sofern diese im Rahmen eines Vertrages mit der P-T dem Kunden von der P-T zur Verfügung gestellt werden.
(2)
Der Kunde hat das Urheberrecht und die Lizenzbestimmungen von Herstellern, Autoren oder Verlagen für Betriebsysteme,
Software und/oder weiterer Medien in vollem Umfang zu akzeptieren, sofern der Kunde aufgrund eines Vertragsverhältnis mit
der P-T ein Betriebsystem, Software und/oder andere Medien durch die P-T zur Verfügung gestellt bekommt.
(3)
Sobald das Nutzungsrecht des Kunden für ein durch die P-T zur Verfügung gestelltes Betriebsystem, Software und/oder anderer
Medien endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen und Dokumentationen, schriftlichen Dokumentationen und/oder
andere Medien, sowie auch sämtliche erstellten Kopien, an die P-T zurück zu geben. Der Kunde ist verpflichtet, die Software in
jeder Form von Speichermedien auf denen er die Software aufgebracht hat, zu löschen. Vorgenanntes gilt nicht für Dokumente,
zu deren Aufbewahrung der Kunde gesetzlich verpflichtet ist.
§ 12 Vertragslaufzeiten und Kündigungen
(1)
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Die mit der P-T vereinbarten Verträge für Webhosting, welche ohne Bestellung einer Domain vereinbart wurden, haben, sofern
nichts anderes vereinbart ist oder Produkte der P-T nicht abweichende Laufzeiten beinhalten, eine Laufzeit von sechs Monaten.
Vorgenanntes gilt als Mindestvertragsdauer.
Die mit der P-T vereinbarten Verträge für Webhosting, welche in Verbindung mit der Bestellung einer Domain vereinbart
wurden, haben eine Laufzeit über den Zeitraum der Domainzuteilung.
Verträge für Webhosting verlängern sich stillschweigend jeweils um die vereinbarte Dauer, jedoch nicht länger als 12 Monate,
sofern sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer oder Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
(2)
Die mit der P-T vereinbarten Verträge für Serverhosting haben, sofern nichts anderes vereinbart ist oder Produkte der P-T nicht
abweichende Laufzeiten beinhalten, eine Laufzeit von zwölf Monaten für Root-Server und eine Laufzeit von vierundzwanzig
Monaten für Managed-Server oder Dedicated-Server.
Verträge für Serverhosting verlängern sich stillschweigend jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht vier Wochen vor
Ablauf der Vertragsdauer oder Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
(3)
Bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, ist die P-T berechtigt, den
Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag sich um eine
bestimmte Zeit verlängert hat.
(4)
Die P-T ist zur fristlosen Kündigung eines Vertrages berechtigt, sofern der Kunde gegen Vertragsvereinbarungen verstoßen hat
oder ausdrücklich im verbotene Handlungen durchgeführt hat.
(5)
Die P-T ist zur fristlosen Kündigung eines Vertrages berechtigt, sofern der Kunde, dessen Daten oder deren Veröffentlichung
Rechte Dritter verletzt haben.
(6)
Die P-T ist zur fristlosen Kündigung eines Vertrages berechtigt, sofern der Kunde automatisch generierte Massen-Mitteilungen
(Spam) an Personen oder Unternehmen versendet, zu denen er in keinem bereits bestehenden geschäftlichen oder
persönlichen Verhältnis steht.
(7)
Der Kunde ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern eine Nichterreichbarkeit seiner auf Speichermedien der P-T
abgelegten Daten für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einhundertachtundsechzig Stunden anhält und die P-T
dem Kunden keinen Speicherplatz von gleicher Kapazität und Zugangsleistung angeboten hat.
§ 13 Freistellung der P-T
(1)
Der Kunde verpflichtet sich, die P-T im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, welche auf
rechtswidrige Handlungen des Kunden oder inhaltliche Fehler der vom Kunden der P-T zur Verfügung gestellten Informationen
beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 14 Schadenersatzforderung
(1)
Die P-T behält sich ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche gegen einen Kunden geltend zu machen, sofern dieser gegen
Vertragsinhalte verstoßen hat und/oder durch fahrlässiges Verhalten bei der Nutzung ihm von der P-T zur Verfügung gestellter
Ressourcen oder Leistungen der P-T Schaden zugefügt hat.
§ 15 Haftungsbeschränkungen
(1)
Die P-T haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Mangel einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf
zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes. Bei aus vorgenannten Gründen entstandenen Vermögensschäden haftet die P-T maximal in Höhe
von fünfhundert Euro.
(2)
Bei minderer Fahrlässigkeit haftet die P-T nur, wenn durch die P-T eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In
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vorgenanntem Fall haftet die P-T lediglich anteilig in Höhe der von Kunden bestellten und bezahlten Leistung, welche durch eine
in der Verantwortung der P-T zu sehenden Vertragspflichtverletzung nicht erbracht wurde.
(3)
Eine Haftung der P-T für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder Schäden aus
entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.
(4)
Soweit die Haftung der P-T ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern,
Mitarbeitern, Vertretern und Dritten als Erfüllungsgehilfen der P-T.